Der ELISABETH -
WEINBERG – PREIS
Jugendpreis in
Stadt und Landkreis Nienburg
Für ein gleichberechtigtes Miteinander
Für Zivilcourage
Gegen das Vergessen
Der
ELISABETH-WEINBERG-PREIS zeichnet junge Menschen aus, die FÜR ein
gleichberechtigtes Zusammenleben und GEGEN Rassismus, Antisemitismus und
Diskriminierung von Menschen in Stadt und Landkreis Nienburg eintreten.
Er würdigt und ermutigt
junge Menschen, die sich ungeachtet der persönlichen Folgen couragiert gegen
Gewalt, Unrecht und Ausgrenzung eingesetzt haben.
Er fördert junge
Menschen, die Erinnerungsarbeit leisten und Spuren vergangenen Unrechts und
Unmenschlichkeit in Stadt und Landkreis Nienburg sichtbar machen.
Zur
Geschichte des ELISABETH-WEINBERG-PREISES:
Erstmalig zum 9. November 2001 schrieb der
„Runde Tisch gegen Rassismus und rechte Gewalt“ gemeinsam mit Stadt und
Landkreis Nienburg, dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Nienburg und der Lokalzeitung DIE HARKE
unter der Schirmherrschaft von Landrat Werner Siemann und Bürgermeister
Peter Brieber den ELISABETH-WEINBERG-PREIS aus. Er erinnert
an eine junge Frau aus Nienburg, deren Schicksal stellvertretend für viele
Opfer des Nationalsozialismus steht. Sie verleiht der massenhaften
Verfolgung und Vernichtung von Menschen Namen und Gesicht und bietet so
Identifikationsmöglichkeiten gerade auch für jüngere Menschen.
Elisabeth (‘Liesel’) Weinberg wurde am 30.
März 1922 in Hannover geboren, lebte aber mit ihrer Familie in Nienburg, die
in der Hafenstraße eine Viehhandlung betrieb. 1937 wurde Elisabeths Vater
Leo Weinberg, dem letzten Vorsteher der jüdischen Gemeinde, die Zulassung
für den Handel entzogen. Am 28. März 1942 wurde Elisabeth gemeinsam mit
ihren Eltern und 16 weiteren Nienburger/innen jüdischen Glaubens in eines
der zahlreichen Konzentrationslager verschleppt und ermordet. Sie wurde 19
Jahre alt.
Als
Ermutigung zu einem zukunftsgerichteten toleranten und solidarischen
Miteinander aller Menschen in der Stadt und im Landkreis Nienburg und in
Erinnerung an begangenes Unrecht wird der ELISABETH-WEINBERG-PREIS an junge
Menschen vergeben.
Teilnahme:
Die Ausschreibung
richtet sich an alle jungen Menschen aus Stadt und Landkreis Nienburg ab dem
12. Lebensjahr. Sie können als Einzelpersonen, als Gruppe oder als
Schulklasse teilnehmen.
Bewerbung:
Voraussetzung für die
Bewerbung um den ELISABETH-WEINBERG-PREIS ist eine ausführliche
Dokumentation des Vorhabens. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.
Das Vorhaben muss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgeschlossen sein, soll
aber so weit fortgeschritten sein, dass eine Bewertung durch die Jury
möglich ist.
Vorschläge:
Wer junge Menschen für ihr couragiertes Eintreten gegen
Unrecht, Ausgrenzung und Gewalt für die Auszeichnung mit dem ELISABETH-
WEINBERG -PREIS vorschlagen möchte, teilt der Jury Namen und Anschrift
der/des Vorgeschlagenen unter Beifügung einer schriftlichen Begründung des
Vorschlags mit.
Träger/innenkreis
Der ELISABETH-WEINBERG-PREIS wird getragen vom
Landkreis Nienburg, der Stadt Nienburg, dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Nienburg,
der Werner-Ehrich-Stiftung, der
Bürgerstiftung im Landkreis Nienburg und dem Runden Tisch gegen Rassismus
und rechte Gewalt. Schirmherren sind der Landrat des Landkreises Nienburg
und der Bürgermeister der Stadt Nienburg.
Preisgeld:
Der
ELISABETH-WEINBERG-PREIS ist mit 2000 Euro dotiert.
Das Preisgeld wird aus
Beiträgen der Trägerinnen und Träger, aber auch aus eingeworbenen
Sponsorengeldern finanziert. Es sollte von den Preisträger/innen der
Zielsetzung des Preises entsprechend verwendet werden.
Die Jury:
Eine Jury entscheidet
über die Vergabe und Aufteilung des Preisgeldes. Ihr gehören an: die
Landrätin/der Landrat des Landkreises Nienburg, die Bürgermeisterin/der
Bürgermeister der Stadt Nienburg, die/der Vorsitzende des
Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Nienburg,
je ein
Vorstandsmitglied der Bürgerstiftung und der Werner Ehrich-Stiftung, ein Mitglied des „Runden Tisches gegen Rassismus und
rechte Gewalt“ sowie je ein Mitglied des Kreis- und des Stadtschüler/innen/rates.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig und rechtlich nicht anfechtbar.
Bei ihrer Bewertung der
Vorschläge legt die Jury die folgenden Kriterien zu Grunde:
-
Vorbildfunktion in der
Handlung
-
Sichtbare Eigeninitiative
in Entwicklung und Ausführung
-
Kommunikative Wirkung der
Handlung bzw. des Projektes
-
Nachhaltigkeit
Einsendeschluss:
Die Bewerbungen sollen
in jedem Jahr bis zum Beginn der Sommerferien eingegangen sein und
werden an folgende Adresse geschickt:
Landkreis Nienburg Büro
des Landrates, Stichwort: ELISABETH-WEINBERG-PREIS
Kreishaus am
Schlossplatz, 31582 Nienburg,
Preisverleihung:
Der Preis wird verliehen
im Rahmen des Gedenkens an die Pogromnacht des 9. November 1938.
Spendenkonto: Stadt Nienburg, Konto-Nr.: 373 712,
Sparkasse Nienburg, BLZ: 256 501 06 (Spendenbescheinigung)
Verwendungszweck: Spende WEINBERG-PREIS Kostenstelle 1510.314810.